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Die Kosten der Betreuung
Der betreute Mensch zahlt die Kosten für die Betreuungstätigkeiten grundsätzlich aus seinem Vermögen oder Einkommen, aber nur wenn bestimmte Grenzen überschritten werden.
Liegt der Betreute mit seinem Vermögen oder Einkommen unterhalb der Grenze von: - Sparvermögen 2.600€ - Einkommen (Lohn, Rente ...) ...... netto monatlich, wird die Betreuungsarbeit immer durch den Staat bezahlt. |
Kontakt:
Das Betreuungsbüro
Bahnhofstr.1
24966 Sörup
S. Schindler + A. Paulsen
Tel.:04635 / 29 36 94
Fax: 04635 / 29 36 95
info@das-betreuungsbuero.de
S. Jäckel
Tel.: 04635 / 29 24 49 7
jaeckel-betreuungsbuero@t-online.de
W. Jensen
Tel.: 04635 / 29 24 49 6
jensen-betreuungsbuero@t-online.de
S. Jäckel + W. Jensen
Fax: 04635 / 29 24 49 6